In drei Schritten zu barrierefreien Websites
Entsprechend des European Accessibililty Act (EAA) der EU wird Barrierefreiheit ab Juni 2025 für die allermeisten Online-Shops und viele Websites verpflichtend: Produkte und Dienstleistungen sollen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Verbraucher:Innen barrierefrei werden und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Das neue Gesetz richtet sich damit an Wirtschaftsakteure, etwa Produkthersteller, Händler und Dienstleister.
In unseren Kundengesprächen merken wir:
Das ist den meisten Wirtschaftsakteuren gar nicht bewusst. Kaum jemand kennt z.B. den internationalen Standard WCAG.
Die Herausforderung:
Keiner weiß, was das eigentlich für die Website oder den Online-Shop bedeutet. Du etwa?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher:innen erbracht werden.
Für wen gilt es?
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr,
- Banken sind z.B. hierbei explizit erwähnt.
Die Konsequenz für Unternehmen?
Die Folgen für Unternehmen bei unzureichender Barrierefreiheit digitaler Produkte & Webseiten:
- Unsicherheit über die Auswirkungen des Gesetzes
- signifikante Geldbußen bei Verstoß gegen das Gesetz
- Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
- teure nachträgliche Anpassungen, die unter Zeitdruck erfolgen müssen
Beispiele für Verstöße
Projekte
Genossenschaftliche Finanzgruppe
Barrierefreiheitsprüfung sowie Behebung von Fehlern im Online-Zustimmungsmanagement
Öffentliche Finanzgruppe
ausführliche Prüfung der Barrierefreiheit des Internet-Bankings
Financial Services Tochter eines Automobilkonzerns
QuickCheck des Online-Bankings (Web)
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Franziska Vaz Alves
Senior Usability Consultant
+49 151 51 302 572
Franziska.VazAlves@crossnative.com